Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026. Diese AGB gelten für alle Leistungen von Zetcore IT (Philipp Ziebell): Beratung, Softwareentwicklung, Webentwicklung, IT-Betrieb sowie die Bereitstellung der interaktiven KI-Schulung als Lizenzprodukt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden von Zetcore IT nicht als Kunden angesprochen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Zetcore IT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Zetcore IT erbringt je nach individueller Beauftragung Leistungen aus den Bereichen KI-Beratung und -Automatisierung, Individualsoftware, Webentwicklung, laufender IT-Betrieb sowie die Bereitstellung der interaktiven KI-Schulung nach Art. 4 KI-VO zur Nutzung unter der Marke des Kunden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote von Zetcore IT sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Zetcore IT zustande; die Textform (z. B. E-Mail) ist hierfür ausreichend. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 4 Nutzungsrechte an der KI-Schulung
Soweit die KI-Schulung als Lizenzprodukt zur Nutzung unter eigener Marke überlassen wird, räumt Zetcore IT dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags ein, beschränkt auf die Mitarbeitenden des Kunden. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens sowie ein Weiterverkauf sind ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht gestattet. Die Rechte an Inhalt, Struktur und Software der Schulung verbleiben bei Zetcore IT.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht beruhen, gehen nicht zulasten von Zetcore IT.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Verträge über laufende Leistungen (insbesondere IT-Betrieb und die Bereitstellung der KI-Schulung) verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einzelaufträge (z. B. Softwareentwicklung, Webentwicklung) enden mit Abnahme bzw. Fertigstellung der vereinbarten Leistung.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zetcore IT weist gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung).
§ 8 Verfügbarkeit
Für laufende IT-Betriebsleistungen bemüht sich Zetcore IT um eine hohe Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt. Ausfälle, die auf Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider) oder höherer Gewalt beruhen, liegen außerhalb des Einflussbereichs von Zetcore IT.
§ 9 Haftung
Zetcore IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zetcore IT nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Website gilt die Datenschutzerklärung. Verarbeitet Zetcore IT im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten von Mitarbeitenden des Kunden (insbesondere im Zusammenhang mit der KI-Schulung), schließen die Parteien vorab einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.