Pflicht seit Februar 2025

KI-Schulung nach Art. 4 KI-VO.

Wer KI-Systeme einsetzt, muss nach der EU-KI-Verordnung Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz im Team ergreifen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Direkte Bußgelder drohen dafür nicht, aber im Streitfall kann fehlende Schulung als Organisationsverschulden gewertet werden. Wir haben eine fertige, interaktive Schulung gebaut, die Sie unter Ihrer eigenen Marke an Ihr Team ausgeben.

Hallo, ich bin KERN. Ich führe durch alle 9 Module, in der Schulung selbst.
KERN, die Guide-Figur in der KI-Schulung

KERN · Ihr Guide in der interaktiven Schulung

Figur KI-generiert

01

9 interaktive Module, rund 40 Minuten, direkt im Browser, keine Installation nötig

02

Läuft unter Ihrer Marke, mit eigenem Zugang für Ihr Unternehmen

03

Teilnahmebestätigung als PDF pro Mitarbeitendem, Nachweis 3 Jahre aufbewahrt

04

Kein fester Lehrplan vorgeschrieben: wir liefern die Dokumentation, die im Ernstfall zählt

05

Auch über die Pflichtschulung hinaus: weitere Schulungen, individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten

Die 9 Module im Überblick.

01Warum sitzt du hier? · Rechtsrahmen & unsere Rolle
02Die Maschine, die nicht weiß, dass sie nichts weiß
03Gutes Prompting
04Vier Stufen und acht rote Linien · Risikoklassen
05Was nie in den Prompt gehört · Daten & DSGVO
06Sag, dass du eine Maschine bist · Transparenzpflichten
07Die Unterschrift bleibt bei dir · menschliche Aufsicht
08Die Regeln bei {Ihrem Unternehmen}
09Wenn es schiefgeht · Vorfall & Nachweis

Wie sich die Pflicht entwickelt hat und noch entwickelt.

Heute

02.02.2025: Art. 4 KI-VO tritt in Kraft. Wer KI-Systeme einsetzt, muss Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz im Team ergreifen. Das ist der Ausgangspunkt der heutigen Pflicht.

27.07.–03.08.2026: die große Neufassung. Die Digital-Omnibus-VO (EU) 2026/1744 formt Art. 4 von einer Garantiepflicht in eine Förderpflicht um. Kurz darauf tritt das KI-MIG in Kraft: Die Bundesnetzagentur wird zuständige Aufsichts- und Beschwerdestelle, die Durchsetzung beginnt am 03.08.2026.

02.12.2026: Transparenzpflichten auch für Bestandssysteme. Die seit August 2026 geltenden Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 greifen ab diesem Datum auch für bereits im Einsatz befindliche KI-Systeme.

02.12.2027: Hochrisiko-KI nach Anhang III. Für die dort gelisteten Hochrisiko-Anwendungsfälle greifen die entsprechenden Pflichten der KI-VO.

02.08.2028: Hochrisiko-KI nach Anhang I. Letzter Stichtag im aktuellen Fahrplan: Auch die Anhang-I-Pflichten für Hochrisiko-KI treten vollständig in Kraft.

Schulung anfragen Preis auf Anfrage, richtet sich nach Teamgröße