Pflicht seit Februar 2025
KI-Schulung nach Art. 4 KI-VO.
Wer KI-Systeme einsetzt, muss nach der EU-KI-Verordnung Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz im Team ergreifen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Direkte Bußgelder drohen dafür nicht, aber im Streitfall kann fehlende Schulung als Organisationsverschulden gewertet werden. Wir haben eine fertige, interaktive Schulung gebaut, die Sie unter Ihrer eigenen Marke an Ihr Team ausgeben.
KERN · Ihr Guide in der interaktiven Schulung
Figur KI-generiert
9 interaktive Module, rund 40 Minuten, direkt im Browser, keine Installation nötig
Läuft unter Ihrer Marke, mit eigenem Zugang für Ihr Unternehmen
Teilnahmebestätigung als PDF pro Mitarbeitendem, Nachweis 3 Jahre aufbewahrt
Kein fester Lehrplan vorgeschrieben: wir liefern die Dokumentation, die im Ernstfall zählt
Auch über die Pflichtschulung hinaus: weitere Schulungen, individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
Die 9 Module im Überblick.
Wie sich die Pflicht entwickelt hat und noch entwickelt.
02.02.2025: Art. 4 KI-VO tritt in Kraft. Wer KI-Systeme einsetzt, muss Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz im Team ergreifen. Das ist der Ausgangspunkt der heutigen Pflicht.
27.07.–03.08.2026: die große Neufassung. Die Digital-Omnibus-VO (EU) 2026/1744 formt Art. 4 von einer Garantiepflicht in eine Förderpflicht um. Kurz darauf tritt das KI-MIG in Kraft: Die Bundesnetzagentur wird zuständige Aufsichts- und Beschwerdestelle, die Durchsetzung beginnt am 03.08.2026.
02.12.2026: Transparenzpflichten auch für Bestandssysteme. Die seit August 2026 geltenden Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 greifen ab diesem Datum auch für bereits im Einsatz befindliche KI-Systeme.
02.12.2027: Hochrisiko-KI nach Anhang III. Für die dort gelisteten Hochrisiko-Anwendungsfälle greifen die entsprechenden Pflichten der KI-VO.
02.08.2028: Hochrisiko-KI nach Anhang I. Letzter Stichtag im aktuellen Fahrplan: Auch die Anhang-I-Pflichten für Hochrisiko-KI treten vollständig in Kraft.