Ratgeber · KI-Verordnung
Was Art. 4 KI-VO für Ihr Unternehmen bedeutet.
Seit Februar 2025 verlangt die EU-KI-Verordnung, dass Unternehmen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern. Im Juli 2026 wurde die Regel durch den sogenannten Digital Omnibus entschärft, aber nicht abgeschafft. Was das für kleine und mittlere Unternehmen praktisch heißt.
Kurz gesagt: Wer im Unternehmen KI-Systeme einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 nicht mehr garantiert werden. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, eine nachvollziehbare Dokumentation ist trotzdem sinnvoll.
Was Art. 4 KI-VO regelt
Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, oft „AI Act“ genannt) gilt schrittweise. Als eine der ersten Regeln gilt seit dem 2. Februar 2025 Art. 4 zur KI-Kompetenz. Er richtet sich an Anbieter, die KI-Systeme entwickeln, und an Betreiber, die KI-Systeme in eigener Verantwortung einsetzen. Für die meisten Unternehmen im Mittelstand ist die zweite Rolle die entscheidende.
Betreiber ist bereits, wer im beruflichen Kontext ein KI-System nutzt, also etwa einen Chat-Assistenten für Texte, eine KI-gestützte Übersetzung oder eine Software, die Dokumente automatisch ausliest. Auf die Unternehmensgröße kommt es nicht an.
Was sich im Juli 2026 geändert hat
Mit dem sogenannten Digital Omnibus zur KI, der Verordnung (EU) 2026/1744, hat die EU mehrere Regeln der KI-Verordnung angepasst. Sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Für Art. 4 bedeutet das:
- Vorher: Unternehmen sollten nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.
- Jetzt: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer in ihrem Auftrag tätiger Personen unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen sie nicht garantieren.
- Neu: Kommission und Mitgliedstaaten sollen diese Bemühungen unterstützen, ausdrücklich auch bei KMU. Die Kommission soll dazu praktische Beispiele veröffentlichen.
Aus einer Pflicht, ein Ergebnis zu erreichen, ist also eine Pflicht zum Handeln geworden. Abgeschafft ist sie nicht, und der Stichtag 2. Februar 2025 bleibt bestehen.
Drohen Bußgelder?
Art. 4 ist nach überwiegender Einschätzung nicht direkt mit einem eigenen Bußgeld verknüpft. Relevant wird die Regel trotzdem: Passiert durch unbedachten KI-Einsatz ein Schaden, etwa weil vertrauliche Kundendaten in einen öffentlichen KI-Dienst gelangen oder eine fehlerhafte KI-Antwort ungeprüft an einen Kunden geht, kann fehlende Schulung als Organisationsverschulden gewertet werden. Zudem gelten unabhängig davon die DSGVO und die Transparenzpflichten der KI-Verordnung.
Was KMU jetzt praktisch tun sollten
1. Bestandsaufnahme: Wer nutzt welche KI?
Viele Unternehmen wissen nicht genau, welche KI-Dienste im Team verwendet werden, oft über private Konten. Eine kurze Abfrage schafft Klarheit und ist die Grundlage für alles Weitere.
2. Regeln festlegen
Welche Werkzeuge sind erlaubt? Welche Daten dürfen nicht in einen Prompt? Wer prüft KI-Ergebnisse, bevor sie das Haus verlassen? Eine einseitige KI-Richtlinie reicht für den Anfang.
3. Schulen, passend zur Rolle
Art. 4 schreibt keinen festen Lehrplan vor. Die Maßnahmen sollen Vorkenntnisse, Erfahrung und den Einsatzkontext berücksichtigen. Sinnvolle Inhalte sind die Grundlagen der Funktionsweise von Sprachmodellen, typische Fehler wie erfundene Fakten, Datenschutz, die Risikoklassen der KI-Verordnung und menschliche Aufsicht.
4. Dokumentieren
Halten Sie fest, wer wann an welcher Maßnahme teilgenommen hat. Das ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber im Streitfall der einfachste Nachweis, dass Sie gehandelt haben.
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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der amtliche Text der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex.
Häufige Fragen
Gilt Art. 4 KI-VO auch für kleine Unternehmen?
Ja. Die Pflicht hängt nicht von der Unternehmensgröße ab, sondern davon, ob KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden. KMU sollen dabei aber von Kommission und Mitgliedstaaten besonders unterstützt werden.
Brauchen wir ein Zertifikat?
Nein. Art. 4 schreibt weder ein Zertifikat noch einen bestimmten Lehrplan vor. Eine Dokumentation der Maßnahmen ist dennoch sinnvoll.
Ist die Schulungspflicht durch den Digital Omnibus weggefallen?
Nein. Sie wurde abgeschwächt: Unternehmen müssen die KI-Kompetenz fördern, aber kein bestimmtes Niveau mehr garantieren.
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